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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG (https://dejure.org/2007,24441)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG (https://dejure.org/2007,24441)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 10 A 10952/06.OVG (https://dejure.org/2007,24441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; VwVfG § 51 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 2; VwVfG § 51 Abs. 3
    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Retraumatisierung, medizinische Versorgung, Existenzminimum, allgemeine Gefahr, Wiederaufgreifensantrag, Vertretenmüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06
    Insofern kann schon mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Ausformungen derartiger seelischer Störungen nicht etwa angenommen werden, dass diesbezüglich ein Bedürfnis nach einer ausländerpolitischen Leitentscheidung nach § 60 a Abs. 1 AufenthG bestehe (vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 17. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 18.05 -).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06
    Soweit der Ausländer auf eine bestimmte Behandlung angewiesen ist, ist eine derartige Gefahr auch dann anzunehmen, wenn diese im Zielstaat entweder gar nicht zur Verfügung steht oder aber für den Betreffenden - sei es aus finanziellen Mitteln oder aus in seiner Person bzw. in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - nicht erreichbar ist (vgl. dazu BVerwGE 105, S. 383, DVBl. 2003, S. 463 sowie Urt. des Senates vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03.OVG -).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06
    Soweit der Ausländer auf eine bestimmte Behandlung angewiesen ist, ist eine derartige Gefahr auch dann anzunehmen, wenn diese im Zielstaat entweder gar nicht zur Verfügung steht oder aber für den Betreffenden - sei es aus finanziellen Mitteln oder aus in seiner Person bzw. in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - nicht erreichbar ist (vgl. dazu BVerwGE 105, S. 383, DVBl. 2003, S. 463 sowie Urt. des Senates vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03.OVG -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 8 A 1242/03

    Türkei, Krankheit, Posttraumatische Belastungsstörung, Paranoid-halluzinatorische

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06
    Entsprechend ist denn damit im Zusammenhang auch sonst anerkannt, dass an einer posttraumatischen Belastungsstörung Erkrankte, die sich diese Erkrankung aufgrund individueller Erlebnisse zugezogen haben, nicht etwa Teil einer Bevölkerungsgruppe sein können (vgl. dazu OVG Münster, Urt. vom 18. Januar 2005 - 8 A 1242/03.A -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2003 - 10 A 10168/03

    Türkei, Abschiebungshindernis, Krankheit, medizinische Versorgung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 10 A 10952/06
    Soweit der Ausländer auf eine bestimmte Behandlung angewiesen ist, ist eine derartige Gefahr auch dann anzunehmen, wenn diese im Zielstaat entweder gar nicht zur Verfügung steht oder aber für den Betreffenden - sei es aus finanziellen Mitteln oder aus in seiner Person bzw. in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - nicht erreichbar ist (vgl. dazu BVerwGE 105, S. 383, DVBl. 2003, S. 463 sowie Urt. des Senates vom 15. Juli 2003 - 10 A 10168/03.OVG -).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60

    Dass in diesem Fall an sich im Zielstaat vorhandene Behandlungsmöglichkeiten unerheblich sind, wenn sie für den Betroffenen aus für ihn in der Erkrankung selbst liegenden Gründen, nämlich wegen der Gefahr der Retraumatisierung, nicht erfolgversprechend sind, ist inzwischen überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. Beschluss des 11. Senats des erkennenden Gerichts v. 26.6.2007 - 11 LB 398/05 - juris, unter Bezugnahme u. a. auf VGH Kassel, Urt. v. 26.2.2007 - 4 UE 1125/05 - OVG Koblenz, Urt. v. 9.2.2007 - 10 A 10952/06 - OVG Schleswig, Beschl. v. 28.9.2006 - 4 LB 6/06 - einschränkend, nämlich gegen die Annahme einer generellen Unmöglichkeit der PTBS - Behandlung im Herkunftsland: OVG Münster, Urt. v. 21.11.2005 - 21 A 1117/03 - m. w. N. auf die Rspr. des OVG Münster).
  • VG Stuttgart, 14.01.2008 - A 11 K 4941/07

    Abschiebungsverbot bei posttraumatischer Belastungsstörung; fehlende Sachkunde

    30 Bereits diese konkrete Gefahr der Retraumatisierung begründet ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (ebenso VGH München, Urt. v. 20.10.1999 - 23 B 98.30524; VGH Kassel, Urt. v. 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - juris - OVG Koblenz, Urt. v. 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG - ; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.09.2006 - 4 LB/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris - und Urt. v. 12.09.2007 - 8 LB 210/05 - juris -).

    Im Übrigen ist inzwischen allgemein anerkannt, dass die an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankten Personen, deren Erkrankung auf willentlich durch Menschen verursachte Traumata beruht, nicht Teil einer Bevölkerungsgruppe sind (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 16.02.2004, Asylmagazin 6/2004, 30; OVG Koblenz, Urt. v. 23.09.2003, Asylmagazin 4/2004, 33 und Urt. v. 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG- ; VGH Kassel, Beschl. v. 09.01.2006 - 7 ZU 1831/05.A -).

  • VG Stuttgart, 24.10.2008 - A 11 K 766/08

    (Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes nach §

    32 Bereits diese konkrete Gefahr der Retraumatisierung begründet ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (ebenso VGH Kassel, Urt. v. 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - juris - OVG Koblenz, Urt. v. 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG - und Urt. v. 30.04.2008 - 1 A 10433/07.OVG; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.09.2006 - 4 LB/06 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.06.2007 - 11 LB 398/05 - juris =NVwZ-RR 2008, 280 und Urt. v. 12.09.2007 - 8 LB 210/05 - juris -).

    Im Übrigen ist inzwischen allgemein anerkannt, dass die an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankten Personen, deren Erkrankung auf willentlich durch Menschen verursachte Traumata beruht, nicht Teil einer Bevölkerungsgruppe sind (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 16.02.2004 - 14 A 548/04.A - juris = Asylmagazin 6/2004, 30; OVG Koblenz, Urt. v. 23.09.2003, Asylmagazin 4/2004, 33; Urt. v. 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG - und Urt. v. 22.11.2007 - 1 A 11605/06 - juris - VGH Kassel, Beschl. v. 28.11.2005 - 7 UZ 153/05.A - juris - und Beschl. v. 09.01.2006 - 7 UZ 1831/05.A -).

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2007 - 11 LB 398/05

    Gewährung von Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung;

    Dazu gehört auch der Fall, dass die an sich gegebene Behandlungsmöglichkeit für ihn aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - beispielsweise bei der Gefahr einer Retraumatisierung - nicht erfolgversprechend ist (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 26.2. 2007 - 4 UE 1125/05.A -, juris; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 9.2. 2007 - 10 A 10952/06.OVG - Schl.-H. OVG, Beschl. v. 28.9. 2006 - 4 LB 6/06 - Senatsbeschl. v. 28.2. 2005 - 11 LB 121/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - A 6 S 916/15

    Behandelbarkeit psychischer Erkrankungen in Mazedonien

    Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs.
  • VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 3493/15

    Feststellung von Abschiebungsverboten gem. § 60 Abs 5 oder 7 S 1 AufenthGjuris:

    Wie der VGH BW im Urteil vom 27.04.2016 (Az. A 6 S 916/15 - juris Rn. 42 - zwar zu Mazedonien, jedoch auf alle derartigen Fälle übertragbar) erkannt hat, kann sich ein Abschiebungsverbot ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).
  • VG Stuttgart, 17.11.2008 - A 11 K 4571/07

    Abschiebungsverbot in den Kosovo für traumatisierte Roma

    Im Übrigen ist inzwischen allgemein anerkannt, dass die an einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankten Personen, deren Erkrankung auf willentlich durch Menschen verursachte Traumata beruht, nicht Teil einer Bevölkerungsgruppe sind (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 16.02.2004 - 14 A 548/04.A - juris = Asylmagazin 6/2004, 30; OVG Koblenz, Urt. v. 23.09.2003, Asylmagazin 4/2004, 33; Urt. v. 09.02.2007 - 10 A 10952/06.OVG - und Urt. v. 22.11.2007 - 1 A 11605/06 - juris - VGH Kassel, Beschl. v. 28.11.2005 - 7 UZ 153/05.A - juris - und Beschl. v. 09.01.2006 - 7 UZ 1831/05.A -).
  • VG Sigmaringen, 10.03.2017 - A 3 K 593/16

    Prüfung eines Zweitantrags nur, wenn im Erstverfahren im Dublin-Mitgliedstaat

    Denn ein Abschiebungsverbot kann sich ungeachtet der prinzipiell ausreichenden Behandelbarkeit und Versorgungsmöglichkeit psychischer Erkrankungen auch daraus ergeben, dass eine Abschiebung aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen für den Betroffenen unzumutbar ist: Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung insbesondere für die schwerwiegende Verschlimmerung psychischer Leiden, namentlich der Gefahr einer zu irreparablen Gesundheitsschäden führenden (Re-)Traumatisierung anerkannt (vgl. etwa: Hess. VGH, Urteil vom 26.02.2007 - 4 UE 1125/05.A - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.09.2006 - 4 LB 6/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.02.2007 - 10 A 10952/06 - Bay. VGH, Urteil vom 09.09.2013 - 9 B 10.30261 -, jew. juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 26.06.2007 - 11 LB 398/05 -, NVwZ-RR 2008, 280).
  • VG Oldenburg, 16.07.2007 - 5 A 5367/05

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsverbot; Ausgrenzung; Behandlung;

    Dazu gehört auch der Fall, dass die an sich gegebene Behandlungsmöglichkeit für ihn aus in der Erkrankung selbst liegenden Gründen - beispielsweise bei der Gefahr einer Retraumatisierung - nicht erfolgversprechend ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss 26. Juni 2007 - 11 LB 398/05 - juris; Hess. VGH, Urteil vom 26. Februar 2007 - 4 UE 1125/05.A -, juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 9. Februar 2007 - 10 A 10952/06.OVG - Schl.-H. OVG, Beschluss vom 28. September 2006 - 4 LB 6/06 -).
  • VG Trier, 09.05.2016 - 6 K 2050/15
    Selbst unter der Zugrundelegung, dass eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben im Sinne von § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG im Einzelfall auch auf einer Retraumatisierung beruhen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Februar 2007 - 10 A 10952/06 - , jeweils juris), ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • VG Karlsruhe, 13.06.2012 - A 7 K 488/11
  • VG Braunschweig, 19.02.2009 - 4 A 593/06

    Syrien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

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